EU-Verordnung 2023/988 – Wichtige Informationen für unsere Kunden

Im Rahmen der neuen EU-Verordnung 2023/988, die ab [Datum des Inkrafttretens] gilt, sind Online-Händler verpflichtet, ihren Kunden bestimmte Informationen zu den angebotenen Produkten bereitzustellen. Wir bei Prusseiton.de legen großen Wert auf Transparenz und Sicherheit und möchten sicherstellen, dass alle gesetzlich geforderten Angaben klar und verständlich für unsere Kunden dargestellt werden.

III. Neue Pflichten für Online-Händler

Gemäß der EU-Verordnung 2023/988 müssen Online-Händler wie Prusseiton.de zukünftig folgende Informationen zu den angebotenen Produkten offenlegen:

1. Angabe von Name, Marke, Anschrift und elektronischer Adresse des Produktherstellers

Wir informieren Sie umfassend über den Hersteller jedes Produkts, das in unserem Shop angeboten wird. Diese Angaben umfassen:

  • Name des Herstellers: Myvit
  • Marke des Produkts: Myvit
  • Anschrift des Herstellers:  MYVIT LTD 300 LOCKHART ROAD,Wan Chai,Hong Kong Island,Hong Kong SAR, China 13500286021 
  • Elektronische Adresse: myvithome@gmail.com

2. Angabe von Name, Postanschrift und elektronischer Adresse des Verantwortlichen

Für alle Produkte, die in unserem Online-Shop verkauft werden, stellen wir die Informationen zum Verantwortlichen zur Verfügung, der für die Produktkonformität und Sicherheit zuständig ist:

  • Name des Verantwortlichen: Yan
  • Postanschrift: MYVIT LTD 300 LOCKHART ROAD,Wan Chai,Hong Kong Island,Hong Kong SAR, China 13500286021 
  • Elektronische Adresse: myvithome@gmail.com

3. Angabe von Bildern des Produkts und Informationen über die Produktart


Um Ihnen eine bestmögliche Kaufentscheidung zu ermöglichen, stellen wir folgende Informationen bereit:

  • Bilder des Produkts: Quelle: MYVIT LTD
  • Produktart: hochwertig Küchenmesser und Küchenutensilien

4. Angabe von Warnhinweisen und Sicherheitsinformationen

Sicherheitsrelevante Informationen sind uns besonders wichtig. Daher finden Sie bei jedem Produkt folgende Angaben:

  • Warnhinweise: besonders Scharf
  • Sicherheitsinformationen: alle unsere Produkte sind nicht für Kinder geeignet

IV. Weitere Pflichten für Online-Händler

Zusätzlich zu den oben genannten Anforderungen schreibt die EU-Verordnung 2023/988 weitere Pflichten für Online-Händler vor, die wir bei Prusseiton.de gewissenhaft umsetzen:

1. Kontrolle der Einhaltung von Hersteller- und Einführerpflichten

Wir verpflichten uns, die Einhaltung der Verpflichtungen unserer Hersteller und Importeure zu überprüfen. Dazu gehören:

  • Sicherstellung, dass alle Produkte den geltenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen
  • Überprüfung der Produktdokumentationen auf Konformität

2. Gewährleistung von hinreichenden Lagerungs- und Transportbedingungen

Wir bei Prusseiton.de sorgen dafür, dass alle Produkte unter angemessenen Bedingungen gelagert und transportiert werden, um deren Sicherheit und Qualität zu gewährleisten. Dies umfasst:

  • Lagerbedingungen: Optimale Bedingungen für Lagerung und Haltbarkeit der Produkte
  • Transportbedingungen: Sicherstellung eines sicheren und sachgerechten Transports bis zur Auslieferung

3. Verkaufsverbot bei unsicheren Produkten

Produkte, die die Sicherheit der Verbraucher gefährden könnten, werden bei uns nicht zum Verkauf angeboten. Wir garantieren:

  • Prüfung der Produktsicherheit: Regelmäßige Überprüfung aller angebotenen Produkte auf potenzielle Sicherheitsrisiken
  • Sofortige Entfernung unsicherer Produkte: Falls ein Produkt als unsicher eingestuft wird, stoppen wir umgehend dessen Verkauf

4. Verantwortliche Person

Gemäß der EU-Verordnung 2023/988 muss jedes Unternehmen eine verantwortliche Person benennen, die für die Einhaltung der Vorschriften zuständig ist. Bei Prusseiton.de ist dies:

  • Verantwortliche Person: Olaf Prusseit
  • Kontaktdaten: service@prusseiton.de Tel: 037556005337

V. Pflichten bei gefährlichen Produkten

Im Falle von Produkten, die als gefährlich eingestuft werden, treffen den Online-Händler gemäß der EU-Verordnung 2023/988 besondere Pflichten. Bei Prusseiton.de setzen wir diese Maßnahmen konsequent um, um unsere Kunden zu schützen und gesetzliche Vorgaben einzuhalten.

1. Pflicht zur Information des Herstellers

Sobald ein Produkt als gefährlich eingestuft wird, ist Prusseiton.de gesetzlich verpflichtet, den Hersteller umgehend zu informieren. Dies geschieht, um sicherzustellen, dass geeignete Maßnahmen zur Beseitigung der Gefahren ergriffen werden.

  • Kontakt zum Hersteller: Wir treten sofort mit dem Hersteller des betroffenen Produkts in Verbindung, um das Problem zu besprechen und erforderliche Korrekturmaßnahmen einzuleiten.

2. Pflicht zur Sicherstellung von Korrekturmaßnahmen

Prusseiton.de arbeitet eng mit Herstellern und Zulieferern zusammen, um sicherzustellen, dass gefährliche Produkte schnell und effektiv korrigiert oder zurückgerufen werden. Dazu gehören:

  • Korrekturmaßnahmen: Umgehende Reparatur, Austausch oder Rückruf des betroffenen Produkts
  • Information der Kunden: Benachrichtigung der betroffenen Kunden über notwendige Schritte zur Sicherung ihrer Gesundheit und Sicherheit

3. Pflicht zur Sicherstellung der Information der Marktüberwachungsbehörden

In Übereinstimmung mit der EU-Verordnung 2023/988 ist Prusseiton.de verpflichtet, die zuständigen Marktüberwachungsbehörden über gefährliche Produkte und ergriffene Maßnahmen zu informieren. Dies geschieht durch:

  • Umgehende Meldung: Sofortige Übermittlung relevanter Informationen an die zuständigen Behörden
  • Kooperation mit den Behörden: Enge Zusammenarbeit, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt und weitere Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden.

VI. Pflichten bei Unfällen mit Produkten

Sollte ein von uns angebotenes oder verkauftes Produkt einen Unfall verursachen, trifft uns als Online-Händler eine besondere Verantwortung. Gemäß der EU-Verordnung 2023/988 müssen wir in einem solchen Fall umgehend bestimmte Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit unserer Kunden und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sicherzustellen.

1. Pflicht zur Information des Herstellers

Sobald Prusseiton.de Kenntnis von einem Unfall erlangt über Email: service@prusseiton.de oder Tel.: 037556005337, der durch eines unserer Produkte verursacht wurde, müssen wir den Hersteller unverzüglich darüber informieren. Dies stellt sicher, dass der Hersteller die notwendigen Schritte zur Untersuchung und Behebung des Problems einleiten kann.

2. Pflicht zur Sicherstellung von Korrekturmaßnahmen oder Meldung an Behörden

Nach der Benachrichtigung des Herstellers ist dieser dafür verantwortlich, den Unfall den zuständigen Behörden des EU-Mitgliedstaats, in dem sich der Unfall ereignet hat, über das sogenannte Safety-Business-Gateway zu melden. Alternativ kann der Hersteller den Händler, in diesem Fall Prusseiton.de, anweisen, diese Meldung vorzunehmen.

  • Safety-Business-Gateway: Ein Webportal der EU-Kommission, das Händlern und Herstellern ermöglicht, auf einfache Weise Informationen über gefährliche Produkte oder Unfälle den zuständigen Marktüberwachungsbehörden zur Verfügung zu stellen.

Die Meldung über das Safety-Business-Gateway umfasst:

  • Art des Produkts
  • Identifikationsnummer des Produkts
  • Umstände des Unfalls, sofern bekannt

Der Hersteller ist verpflichtet, den zuständigen Behörden auf Verlangen alle weiteren sachdienlichen Informationen zu übermitteln.

3. Handlungspflicht des Händlers bei Anweisung durch den Hersteller

Falls der Hersteller Prusseiton.de beauftragt, die Meldung des Unfalls an die Behörden vorzunehmen, sind wir verpflichtet, diese Aufgabe umgehend zu übernehmen. In einem solchen Fall sorgen wir dafür, dass alle erforderlichen Informationen über den Unfall und das betroffene Produkt ordnungsgemäß an die zuständigen Behörden weitergeleitet werden.

VII. Wann gelten für Händler zusätzlich auch die Herstellerpflichten?

In einigen Fällen gelten für Händler, die Produkte vertreiben, zusätzlich auch die Herstellerpflichten nach Art. 13 der EU-Produktsicherheitsverordnung. Dies trifft in folgenden Situationen zu:

1. Verkauf unter eigenem Namen oder Handelsmarke

Wenn ein Händler ein Produkt unter seinem eigenen Namen oder unter seiner Handelsmarke in Verkehr bringt, gilt dieser Händler rechtlich als Hersteller im Sinne der Verordnung. Das bedeutet, dass der Händler alle Herstellerpflichten gemäß der EU-Produktsicherheitsverordnung übernehmen muss. Dazu gehören unter anderem die Verantwortung für die Produktsicherheit und die Umsetzung von Korrekturmaßnahmen bei Mängeln oder Gefahren.

  • Beispiel: Wenn Prusseiton.de Produkte durch Dritte herstellen lässt und diese unter dem Markennamen „Prusseiton“ vermarktet, gelten wir rechtlich als Hersteller und müssen alle entsprechenden Pflichten übernehmen.

2. Wesentliche Änderung oder Umgestaltung des Produkts

Ein Händler gilt ebenfalls als Hersteller, wenn er ein Produkt eines anderen Herstellers wesentlich verändert oder umgestaltet, und dies Auswirkungen auf die Sicherheit des Produkts hat. In diesem Fall ist der Händler dafür verantwortlich, dass das umgestaltete Produkt den Sicherheitsanforderungen der Verordnung entspricht.

  • Beispiel: Wenn ein Produkt auf eine Weise angepasst wird, dass seine Sicherheit beeinträchtigt wird, trägt Prusseiton.de die volle Verantwortung für die Sicherheit dieses geänderten Produkts und muss die entsprechenden Herstellerpflichten übernehmen.

3. Pflichten des Herstellers im Detail

Zu den Pflichten, die ein Händler in diesen Situationen als Hersteller übernehmen muss, gehören:

  • Produktsicherheitsbewertung: Der Händler muss sicherstellen, dass das Produkt den geltenden Sicherheitsanforderungen entspricht.
  • Warnhinweise und Korrekturmaßnahmen: Der Händler muss die Verbraucher über Risiken informieren und bei Bedarf Maßnahmen wie Rückrufe oder Reparaturen einleiten.
  • Meldung von Unfällen oder Gefährdungen: Falls ein Unfall mit dem Produkt passiert, muss der Händler den Unfall den zuständigen Behörden melden und sicherstellen, dass alle notwendigen Korrekturmaßnahmen getroffen werden.

Dem kommen wir bei Prusseiton in jedem Falle nach.

VIII. Verbraucherrechte im Falle eines Produktsicherheitsrückrufs

Gemäß Art. 37 der EU-Verordnung 2023/988 haben Verbraucher im Falle eines Produktsicherheitsrückrufs das Recht auf kostenfreie und zeitnahe Abhilfe. Der für den Rückruf verantwortliche Wirtschaftsakteur – also ggf. auch der Händler – muss dem Verbraucher mindestens zwei der folgenden Abhilfemaßnahmen anbieten:

  1. Reparatur des zurückgerufenen Produkts
  2. Ersatz des Produkts durch ein sicheres Produkt desselben Typs, mit mindestens demselben Wert und derselben Qualität
  3. Erstattung des Kaufpreises – der Erstattungsbetrag muss mindestens dem vom Verbraucher gezahlten Preis entsprechen.

Sollte eine Reparatur oder ein Ersatz nicht innerhalb einer angemessenen Frist möglich sein, hat der Verbraucher stets Anspruch auf Erstattung.

IX. Regelungen für Verkaufsplattformen und ihre Auswirkungen auf Händler

Betreiber von Online-Marktplätzen wie Amazon oder Ebay sind gemäß Art. 22 der EU-Produktsicherheitsverordnung verpflichtet, mit den Marktüberwachungsbehörden zusammenzuarbeiten, wenn auf ihren Plattformen unsichere Produkte entdeckt werden. Dies hat Auswirkungen auf Händler, da Plattformbetreiber:

  • Eine zentrale Kontaktstelle zur Produktsicherheit einrichten müssen.
  • Produkte von ihrer Plattform entfernen oder den Zugang sperren müssen, wenn eine entsprechende Anordnung der Marktüberwachungsbehörden vorliegt.

X. Geltungsbereich der Verordnung

Die EU-Produktsicherheitsverordnung findet Anwendung auf alle Produkte, die im EWR (Europäischen Wirtschaftsraum) vertrieben werden, außer solchen, die durch andere spezifische EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind, wie z. B. Arzneimittel oder Lebensmittel.

XI. Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung

Die Verordnung trat 2023 in Kraft, ihre Regelungen gelten jedoch erst ab dem 13. Dezember 2024. Dies bedeutet, dass Online-Händler bis zu diesem Datum Zeit haben, die neuen Vorschriften in die Praxis umzusetzen.

XII. Übergangsvorschriften für bestehende Produkte

Für Produkte, die vor dem 13. Dezember 2024 in Verkehr gebracht wurden und die den Anforderungen der derzeit geltenden Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG entsprechen, gelten Übergangsvorschriften. Diese Produkte dürfen weiterhin vermarktet werden, auch wenn sie nicht den neuen Vorgaben der EU-Verordnung entsprechen, solange sie mit den bisherigen Sicherheitsanforderungen konform sind.

Ihre Sicherheit und Transparenz stehen für uns an erster Stelle

Bei Prusseiton.de verpflichten wir uns, alle neuen gesetzlichen Anforderungen gemäß der EU-Verordnung 2023/988 vollständig umzusetzen. Wir arbeiten kontinuierlich daran, Ihnen die besten Informationen zu unseren Produkten bereitzustellen, damit Sie informierte Kaufentscheidungen treffen können.

Falls Sie weitere Fragen zu den Angaben haben oder zusätzliche Informationen benötigen, können Sie uns jederzeit per E-Mail unter service@Prusseiton.de erreichen.